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Vorbereitung auf die Pensionierung – Anleitung, Tipps und Checkliste

Was muss ich vor der Pensionierung tun?

Genug gearbeitet, Ihre Pensionierung steht bevor. Wie entspannt Ihr Ruhestand wird, hängt von Ihrer Pensionierungsplanung ab. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre finanzielle Zukunft, damit Sie Ihren Start in den neuen Lebensabschnitt sorgenfrei geniessen können. Stellen Sie sich dafür zur richtigen Zeit die richtigen Fragen.

10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung: Standortbestimmung 

Welche Ansprüche haben Sie ans Leben nach der Pensionierung? 
Wie sieht Ihr Einkommen nach der Pensionierung aus? 

5 Jahre vor der Pensionierung: Finanzplan aufstellen 

Wie wird mein Haushaltsbudget im Ruhestand aussehen? 
Kommt ein Vorbezug aus der zweiten Säule in Frage? 

Nach der Pensionierung: Ruhestand geniessen 

Muss ich meine Budgetplanung anpassen? 

Wie setzt sich meine Altersleistung zusammen?

Die Basis der Altersvorsorge bilden die erste und zweite Säule. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge. Sie deckt mit AHV und IV das Existenzminimum ab. Diese Versicherung ist obligatorisch und gilt als Volksversicherung. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge (BVG), versichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie soll nach der Pensionierung helfen, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Gemeinsam mit der ersten Säule sollte sie ein Renteneinkommen von 60 Prozent des bisherigen Einkommens ermöglichen. Die dritte Säule ist die private Vorsorge und ist freiwillig.

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Wie viel im Voraus kann ich meine Altersrente einschätzen? 

Fünf Jahre vor der Pensionierung können Sie ungefähr abschätzen, wie viel Geld Ihnen für den Ruhestand zur Verfügung stehen wird. Das ist auch der Zeitpunkt, um sich zu überlegen, ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben aus der zweiten Säule als regelmässige Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder gemischt beziehen wollen. Um Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung realistisch einschätzen zu können, müssen Sie viele Faktoren berücksichtigen, unter anderem:  

  • Sozialversicherungen 
  • Kapitalanlagen 
  • Steuer- und Rechtsfragen 
  • Ihr persönliches Budget 

Erstellen Sie ein Haushaltsbudget für die Zeit nach der Pensionierung und lassen Sie eine AHV-Rentenvorausberechnung erstellen. Sollten AHV, die Pensionskassenrente und Ihr Vermögen den Bedarf nicht decken, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen.

Wie lange vor der Pensionierung muss ich meine AHV anmelden? 

Wenn Sie Ihre erste Rentenzahlung pünktlich erhalten wollen, müssen Sie sich drei bis vier Monate vor der Pensionierung Ihren Anspruch auf die AHV-Rente bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden.  

Wann wird die AHV zum ersten Mal ausgezahlt? 

Die erste AHV-Auszahlung bekommen Sie, nachdem Sie das Rentenalter erreicht haben. Das Referenzalter (AHV-Rentenalter) liegt bei 65 Jahren. Das heisst: Ab dem Kalendermonat nach dem 65. Geburtstag besteht Anspruch auf die Altersrente. Die Überweisung erfolgt jeweils am dritten Arbeitstag des Monats. 

Ab wann ist ein Vorbezug der Rente möglich?   

Vorbezug der AHV-Rente 

Auf Wunsch können Sie Ihre AHV-Rente ein oder zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen. Allerdings werden die Altersleistungen in diesem Fall gekürzt:  

  • 1 Jahr früher: Kürzung um 6.8 Prozent 
  • 2 Jahre früher: Kürzung um 13.6 Prozent 

Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen möchten, melden Sie sich fünf bis sechs Monate im Voraus bei Ihrer Ausgleichskasse. Achtung: Wer die AHV-Rente früher bezieht, bleibt bis zum ordentlichen Rentenalter trotzdem beitragspflichtig. 

Vorbezug aus der Pensionskasse 

Ein Vorbezug aus der zweiten Säule ist bei einer Frühpensionierung ebenfalls möglich. Dabei können Sie Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital auszahlen lassen – in den meisten Fällen schon im Alter von 58 Jahren. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge als ganze Rente oder als Teil-Rente monatlich zu beziehen. Bitte beachten Sie auch hier: Eine Frühpensionierung zieht finanzielle Einbussen mit sich. Wie hoch die Rentenkürzungen sind, hängt von Ihrer Pensionskasse ab. 

Wie funktioniert ein Aufschub der Rente?   

Sie lieben Ihre Arbeit und möchten lieber ein paar Jahre länger im Berufsleben bleiben? Dann können Sie Ihre Pensionierung um bis zu fünf Jahre aufschieben. Nach dem ordentlichen Rentenalter bezahlen Sie weiterhin AHV-, IV- und EO-Beiträge – sofern sie mehr als 1400 Franken pro Monat verdienen. Wer die Rente aufschiebt, wird mit einem Rentenzuschlag von bis zu 31,5 Prozent belohnt. Die genaue Höhe dieses Zuschlags hängt vom Zeitpunkt der Pensionierung ab.

Was kann ich tun, um mein Einkommen nach der Pensionierung aufzustocken?  

Erhöhen können Sie Ihre Mittel im Alter mit einer dritten Säule. Sie ist die freiwillige private Vorsorge. Sie ergänzt die Leistungen der ersten und zweiten Säule. Dank ihr können Sie als Pensionärin oder Pensionär Ihren gewohnten Lebensstandard erhalten. Dabei gibt es folgende Varianten:   

Die Säule 3a ist gebunden und fix. Durch die Verpflichtung zur regelmässigen Zahlung profitieren Sie von Steuervorteilen. In die Säule 3b investieren Sie so viel, wie über die Jahre möglich ist. Über dieses Geld können Sie jederzeit frei verfügen. Die Steuervorteile mit dieser Variante sind aber geringer.  

Sie haben aber die Möglichkeit, zum Beispiel für den Kauf von Wohneigentum oder bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Mittel aus Ihrer Pensionskasse oder Ihrer Säule 3a vorab zu beziehen. Hier erfahen Sie mehr über die Unterschiede zwischen der Säule 3a und 3b

Wie plane ich meinen Alltag im Rentenalter?  

Viele Menschen sind mit der vielen Zeit nach der Pensionierung überfordert. Deshalb sollten Sie mit der Planung Ihres Ruhestands weit im Voraus starten. Nebst dem finanziellen Aspekt ist auch die Gestaltung Ihrer Zeit ein wichtiges Thema. Wollen Sie weniger aber weiterarbeiten? Suchen Sie eine neue Herausforderung? Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Familie? Starten Sie ein Projekt? Unterstützung finden Sie sicher in Ihrem Umfeld. Dazu bieten viele Arbeitgeber oder andere Institutionen Vorbereitungskurse für die Pension an. So oder so: bleiben Sie aktiv.